
Für jeden Mandanten die passende Rundum-Beratung
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aller Branchen sowie Privatpersonen
Ob Werbeagentur oder Dienstleister, aus der Finanz- und Versicherungsbranche oder Land- oder Forstwirtschaft, ob Handel oder Handwerk, öffentliche Verwaltung oder Industrie: Unsere Kanzlei bietet Ihnen alle unternehmensrelevanten Beratungsleistungen aus einer Hand. Wir sind der ideale Partner für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler aller Branchen und begleiten sie dabei über ihren kompletten Unternehmenszyklus: von der Gründung über die Expansion bis zur Unternehmensnachfolge.
Umfassende Beratungsleistungen
Beispiele unseres steuerlichen Beratungsspektrums sind die optimale Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume bei der PKW-Nutzung und die richtige steuerliche Behandlung von Stornoreserven. Weitere Beispiele sind die sinnvolle Bestimmung des Datenumfangs in Warenwirtschaftssystemen für die digitale Betriebsprüfung (GDPdU) und die steuerliche Lohnkostenoptimierung für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Unsere Beratungsschwerpunkte
In der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung sind wir insbesondere Branchenexperten für Einzelhandel, Fahrzeughandel und -werkstätten, Franchiseunternehmen und Hotels und Gaststätten.
Einzelhandel
Ob Fachgeschäft oder Internethändler, ob kleiner Eckladen oder großes Unternehmen mit Filialgeschäften: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen gehören zum A und O für eine gute Unternehmensführung. Wir ermitteln die Erfolgs-, Bilanz und Liquiditätskennzahlen und unterstützen bei allen unternehmerischen Entscheidungen – von der Gründung und der Wahl der passenden Rechtform über die Geschäftserweiterung bis hin zur Unternehmensnachfolge. Mit unserem Know-how helfen wir, den wachsenden Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung gerecht zu werden und für steuerliche Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen der Finanzverwaltung gewappnet zu sein.
Fahrzeughandel und -werkstätten
Des Deutschen liebstes Kind ist und bleibt das Auto. Jedes Jahr werden rund drei Millionen Autos neu zugelassen. Dementsprechend viele Autohändler bieten Neu- und Gebrauchtfahrzeuge an. Grund genug, uns auf eine professionelle Steuerberatung für Autohäuser zu spezialisieren. Dabei beginnt unsere Beratung bereits weit vor der Gründung mit der Wahl der besten Rechtsform. Wir kennen uns mit der Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwagen und den komplizierten Ausnahmeregelungen ebenso gut aus, wie mit der Bilanzierung von Vorführwagen sowie ordnungsmäßiger Buchführung und Kassenführung.
Franchiseunternehmen
Ob Franchise-Geber oder Franchise-Nehmer, ob großes System oder kleines Start-up: Wir kennen die wirtschaftlichen Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Franchise-Systemen und bieten ihnen eine spezialisierte Steuerberatung. Eine Standardisierung der Buchführungen und Auswertungen ermöglicht es, die Ziele des Franchise-Systems hinsichtlich Ergebnis und Liquidität zu erreichen und zu sichern. Wir erstellen daher für jedes System einen individuellen Kontenrahmen und konsolidieren die BWA-Daten der Franchise-Nehmer. Die bundesweite Präsenz von ETL Franchise ermöglicht es darüber hinaus, Franchise-Nehmer persönlich vor Ort zu beraten.
Hotels und Gaststätten
Hoteliers und Gastronomen geraten immer stärker ins Visier der Finanzämter. Kassen-Nachschauen und auch Umsatzsteuer- und Lohnsteueraußenprüfungen nehmen ständig zu. Wir helfen unseren Mandanten, damit sie gut auf Betriebsprüfungen aller Art vorbereitet sind und Steuernachzahlungen vermieden werden können. Für die Erstellung der Buchhaltung nutzen wir einen branchenspezifischen Kontenrahmen und können so mit hotel- und gastronomiespezifischen Auswertungen gezielte Hinweise geben, wie das Unternehmen noch erfolgreicher geführt werden kann. Wir zeigen auf, wie durch die Digitalisierung Bürokratie weiter abgebaut werden kann und die Daten für eine bessere Betriebsführung besser nutzbar sind.
Spezielle Steuerberatung für Heilberufler
Darüber hinaus bieten wir mit ETL ADVISION eine spezielle Steuerberatung für Heilberufler, die gezielt auf die besonderen Anforderungen des Gesundheitswesens eingeht. Wir bieten Heilberuflern, Leistungsträgern und Dienstleistern im Gesundheitswesen branchenspezifische Auswertungen und betriebswirtschaftliche Analysen zur Ausschöpfung ihrer Gewinnmöglichkeiten.
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Spezielle Steuerberatung für Hoteliers und Gastronomen
Von der Existenzgründungsberatung über die Betriebsprüfung bis zur Kassenbuchführung, von der Fördermittelberatung bis zur professionellen Belegarchivierung: wir kennen die speziellen Anforderungen der Hotellerie und Gastronomie. Mit ETL ADHOGA unterstützen wir Sie mit individuellen Beratungsangeboten rund um die Themen Steuern, Recht und Unternehmensberatung.
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Spezielle Steuerberatung für Franchise-Systeme
Ob Finanz- und Lohnbuchhaltung, SV-Anmeldung oder Jahresabschluss, Steuererklärung oder Steuerrücklagenberechnung, Fördermittel-Check oder betriebswirtschaftliche Beratung: mit ETL Franchise beraten wir Franchise-Nehmer individuell vor Ort und immer nach den Standards des Franchise-Systems. Und Franchise-Geber profitieren von konsolidierten BWA-Daten ihrer Franchise-Nehmer, individuellen FiBu-Leitfäden und vielem mehr.
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Spezielle Steuerberatung für Tankstellenbetreiber
Mit ETL Tankstellensystem und dem edtas-Abrechnungssystem bieten wir Tankstellenbetreibern alle Informationen, die sie zur Steuerung Ihres Unternehmens benötigen, z.B. Umsatz und Gewinn, Vorjahresvergleiche, Kostenstruktur und -entwicklung etc.
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Rechtsberatung durch Kooperation
Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten in Kooperation mit den ETL-Rechtsanwälten unternehmerische Rechtsberatung von Arbeitsrecht bis Verkehrsrecht an. Zudem profitieren sie im Rahmen der Unterhaltssprechstunde der ETL-Fachanwälte und Familienrecht-Spezialisten von einem kostenfreien Unterhalts-Check und erhalten Antworten auf familienrechtliche Fragen.
News
- Agrarberaterin, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaftsrecht, Mitarbeiter: Neue Agrarberaterin für die ETL Agrar & Forst GmbH
- Lockdown, Sozialversicherung, Sozialversicherungsbeiträge, Stundung: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Februar 2021 kann noch bis 24. Februar 2021 beantragt werden
- Bußgeld, Coronavirus, Impfung: ETL-Rechtsexperte Dr. Uwe P. Schlegel fordert Bußgelder für Impfvordrängler: „Es geht um das Überleben von Menschen!“
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Unsere Mandanten
Steuerberatung in Bremen für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Rechtsformen sowie Leistungserbringer und Dienstleister im Gesundheitswesen, Hoteliers und Gastronomen, Franchisesysteme und Tankstellenbetreiber.
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Ausbildung & Karriere
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Soziales Engagement
ETL übernimmt soziale Verantwortung. Unterstützen und Fördern ist unsere Verpflichtung. Jetzt informieren.
Video der Stiftung Kinderträume
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